Investor Relations

Corporate Governance Kodex 2023

Entsprechungserklärung und Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zur Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 in den maßgeblichen Aussagen weitgehend entsprochen wurde und wird. Einzelheiten sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen.

München, September 2023
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft

Erläuterungen zu Abweichungen von den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Basis der Gliederung vom 28. April 2022

C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
II. Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder (siehe C.6, C.7 und C.10)
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Abweichend zu den Empfehlungen, liegt der Fokus bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Qualifikation. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder sind an der Gesellschaft beteiligt bzw. seit mehr als 12 Jahren Mitglied des Aufsichtsrats.

D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats
I. Geschäftsordnung (siehe D.1)
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Abweichend zu der Empfehlung D.1, ist die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats nicht auf der Homepage öffentlich zugängig.

II. Zusammenarbeit im Aufsichtsrat mit dem Vorstand
2. Ausschüsse des Aufsichtsrats
D.3
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist ebenso der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

V. Selbstbeurteilung (siehe D.13)
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Abweichend zu der Empfehlung D.13, führt der Aufsichtsrat keine Selbstbeurteilung durch.