Corporate Governance Kodex 2021
Entsprechungserklärung und Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zur Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 in den maßgeblichen Aussagen weitgehend entsprochen wurde und wird. Einzelheiten sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen.
München, September 2021
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Erläuterungen zu Abweichungen von den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Basis der Gliederung vom 16. Dezember 2019
C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
II. Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder (siehe C.6, C.7 und C.10)
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Abweichend zu den Empfehlungen, liegt der Fokus bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Qualifikation. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder sind an der Gesellschaft beteiligt bzw. seit mehr als 12 Jahren Mitglied des Aufsichtsrats.
D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats
I. Geschäftsordnung (siehe D.1)
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Abweichend zu der Empfehlung D.1, ist die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats nicht auf der Homepage öffentlich zugängig.
II. Zusammenarbeit im Aufsichtsrat mit dem Vorstand
2. Ausschüsse des Aufsichtsrats
Grundsatz 14: „Die Bildung von Ausschüssen fördert bei größeren Gesellschaften regelmäßig die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats.“
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Abweichend zum Grundsatz 14, wird aufgrund der Größe des Aufsichtsrates der B+S Banksysteme AG (3 Mitglieder) eine Ausschussbildung nicht als sinnvoll angesehen.
V. Selbstbeurteilung (siehe D.13)
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Abweichend zu der Empfehlung D.13, führt der Aufsichtsrat keine Selbstbeurteilung durch.