Corporate Governance Kodex 2017
Entsprechungserklärung und Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zur Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 in den maßgeblichen Aussagen weitgehend entsprochen wurde und wird. Einzelheiten sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen.
München, Dezember 2017
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Erläuterungen zu Abweichungen von den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Basis der Gliederung vom 07. Februar 2017
3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3.8 (…) In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:
In der abgeschlossenen D&O-Versicherung ist für den Vorstand ein gesetzeskonformer Selbstbehalt vereinbart, Für den Aufsichtsrat wurde gesetzeskonform und aus Verhältnismäßigkeitsgründen auf einen Selbstbehalt verzichtet.
4. Vorstand
4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
4.1.3 (…) Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Aufgrund der Größe der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sehen Vorstand und Aufsichtsrat einen geschützten Bereich für Hinweise auf Rechtverstöße derzeit nicht als sinnvoll an.
4.1.5 (…) Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Die erreichte Frauenquote in der einzigen logischen Hierarchieebene unter dem Vorstand in der Einzelgesellschaft ist durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin auf 0 % gesunken. Der Vorstand hält an dem Ziel einer Frauenquote von 25 % in dieser Hierarchieebene fest.
4.2 Zusammensetzung und Vergütung
4.2.5 (…) Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:
– die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,
– der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,
– bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.
Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 8. Januar 2015 gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB beschlossen, dass für das am 1. Juli 2014 beginnende Geschäftsjahr und die vier folgenden Geschäftsjahre, die Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB unterbleiben. Dementsprechend wird auf eine individualisierte Darstellung
der Vorstandsvergütung verzichtet, so dass in Abweichung von Ziffer 4.2.5 DCGK nicht die dort genannten Informationen für jedes Vorstandsmitglied dargestellt und auch nicht die Mustertabellen zu Ziffer 4.2.5 verwendet werden.
5. Aufsichtsrat
5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
5.1.2 (…) Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird auf 0% festgelegt. Die beiden Vorstände sind zugleich wesentliche Aktionäre der Gesellschaft (zusammen 50,01%). Eine Veränderung im Vorstand ist nicht geplant, da die Vorstandverträge bis 30.06.2021 laufen.
5.3 Bildung von Ausschüssen
5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu 5.3 und allen weiteren Punkten, die die Bildung von Ausschüssen betreffen:
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (3 Mitglieder) sehen Vorstand und Aufsichtsrat eine Ausschussbildung derzeit nicht als sinnvoll an.
5.4 Zusammensetzung und Vergütung
5.4.1 Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. (…) Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:
Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wurde bisher noch nicht festgelegt, da die Mitglieder nach ihren Eignungen gewählt wurden.
Die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wird auf 0% festgelegt. Der Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen mit dem Ziel, den Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Bei einem lediglich aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat würde die Berücksichtigung weiterer Kriterien aus Sicht des Aufsichtsrats zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung bei der Auswahl von Kandidaten führen.