Corporate Governance Kodex 2015
Entsprechungserklärung und Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zur Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 05. Mai 2015 in den maßgeblichen Aussagen weitgehend entsprochen wurde und wird. Einzelheiten sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen.
München, Juni 2015
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Erläuterungen zu Abweichungen von den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Basis der Gliederung vom 05. Mai 2015
3 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3.8 (…) In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:
In der abgeschlossenen D&O-Versicherung ist für den Vorstand ein gesetzeskonformer Selbstbehalt vereinbart, Für den Aufsichtsrat wurde gesetzeskonform und aus Verhältnismäßigkeitsgründen auf einen Selbstbehalt verzichtet.
4 Vorstand
4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
4.1.5 (…) Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Der Vorstand stellt fest, dass es in der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (Einzelgesellschaft, nicht Konzern) nur eine logische Hierarchieebene unter dem Vorstand gibt, in der die Frauenquote derzeit 25% beträgt. Diese Quote wird beibehalten.
5 Aufsichtsrat
5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
5.1.2 (…) Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Die bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wird auf 0% festgelegt. Die beiden Vorstände sind zugleich wesentliche Aktionäre der Gesellschaft (zusammen 50,01%). Eine Veränderung im Vorstand vor dem 30. Juni 2017 ist nicht geplant, da die Vorstandverträge bis 30.06.2021 verlängert wurden.
5.3 Bildung von Ausschüssen
5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu 5.3 und allen weiteren Punkten, die die Bildung von Ausschüssen betreffen:
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (3 Mitglieder) sehen Vorstand und Aufsichtsrat eine Ausschussbildung derzeit nicht als sinnvoll an.
5.4 Zusammensetzung und Vergütung
5.4.1 Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. (…) Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:
Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wurde bisher noch nicht festgelegt, da die Mitglieder nach ihren Eignungen gewählt wurden.
Die bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wird auf 0% festgelegt. Der Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen mit dem Ziel, den Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Bei einem lediglich aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat würde die Berücksichtigung weiterer Kriterien aus Sicht des Aufsichtsrats zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung bei der Auswahl von Kandidaten führen. Zudem läuft die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder noch bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Diese Hauptversammlung wird voraussichtlich im Januar 2018 stattfinden, so dass für Veränderungen im Aufsichtsrat vor dem 30. Juni 2017 das Ausscheiden eines der amtierenden Mitglieder oder eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder erforderlich wäre. Dies ist jedoch nicht einmal für die bei börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen geltende gesetzliche Mindestquote vorgesehen.