Corporate Governance Kodex 2014
Entsprechungserklärung und Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zur Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 in den maßgeblichen Aussagen weitgehend entsprochen wurde und wird. Einzelheiten sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen.
München, Juni 2014
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Erläuterungen zu Abweichungen von den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Basis der Gliederung vom 13. Mai 2013
3 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3.8 (…) In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:
In der abgeschlossenen D&O-Versicherung ist für den Vorstand ein gesetzeskonformer Selbstbehalt vereinbart, Für den Aufsichtsrat wurde gesetzeskonform und aus Verhältnismäßigkeitsgründen auf einen Selbstbehalt verzichtet.
5 Aufsichtsrat
5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
5.1.2 (…) Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Besetzung des Vorstandes mit zwei großen Aktionären sind zur Zeit Frauen im Vorstand nicht berücksichtigt.
5.3 Bildung von Ausschüssen
5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu 5.3 und allen weiteren Punkten, die die Bildung von Ausschüssen betreffen:
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (3 Mitglieder) sehen Vorstand und Aufsichtsrat eine Ausschussbildung derzeit nicht als sinnvoll an.